Ethikrichtlinien
Die BVI-Ethik-Richtlinien stellen einen Verhaltenskodex gegenüber allen in der Immobilienwirtschaft Tätigen, gegen-
über Kunden und für das Geschäftsleben dar. Sie sind verbind-
lich für alle Akkreditierten, Basis-, Premium und Zertifikatsmit-glieder des BVI, die alle im Folgenden nur noch „Mitglieder“ genannt werden.
Der BVI verfolgt mit den Ethik-Richtlinien das Ziel, das Ansehen seiner Mitglieder und der in der Immobilienwirtschaft Tätigen
zu verbessern.
Das Mitglied wird unter Beachtung allgemein gültiger Anstandsnormen, der guten kaufmännischen Sitten und der jeweils geltenden Gesetze
1) im Wissen, dass ihm erhebliche, oftmals die größten materiellen Vermögenswerte eines Menschen anvertraut werden, nur Aufträge annehmen, die es auch nach der Interessenlage des Auftraggebers fach- und sachkundig erfüllen kann;
2) seine Fachkenntnisse durch den Besuch geeigneter Veranstaltungen stets auf dem aktuellen Stand halten, wie es ein objektiver Dritter von ihm erwarten darf;
3) in der Öffentlichkeit seinen Berufsstand würdig vertreten;
4) Äußerungen über Berufskollegen und Kunden nur in standesgemäßer Zurückhaltung und Höflichkeit tätigen und nur wahre Aussagen über den Sachverhalt und die beteiligten Personen unter Beachtung seiner Verschwiegenheitspflichten treffen;
5) Rechtsstreitigkeiten mit anderen Mitgliedern soweit wie möglich vermeiden und unter Hinzuziehung eines Mediatoren, eine gütliche Einigung anstreben;
6) einem anderen Berufskollegen bei Streitigkeiten die hier genannte Mediation vorschlagen. In diesem Falle kann auf Wunsch beider der Mediator vom BVI benannt werden;
7) sich nur dann um einen Auftrag bemühen, wenn zu diesem Zeitpunkt kein anderer Kollege beauftragt ist, es sei denn, der Auftraggeber nimmt von sich aus den Kontakt mit ihm auf;
8) nach Beendigung eines Gemeinschaftsgeschäftes nicht vor Ablauf von 3 Monaten mit dem Kunden des Kollegen, der das Gemeinschaftsgeschäft angeregt hat, aktiv in Kontakt treten, es sei denn, der Kunde nimmt von sich aus den Kontakt mit ihm auf;
9) vor Beginn eines Gemeinschaftsgeschäftes mit einem Kollegen die fairen Courtage-Vereinbarungen schriftlich niederlegen;
10) sich gegenüber seinem Auftraggeber und dem Interessenten bei der ersten sich bietenden Gelegenheit eindeutig über die Höhe und Fälligkeit der Courtage bzw. des Honorars äußern und eine schriftliche Vereinbarung darüber treffen;
11) bei entsprechender Notwendigkeit die Hinzuziehung anderer Fachkundiger empfehlen;
12) dafür sorgen, dass ebenso seine Mitarbeiter diese Ethik-Richtlinien einhalten.
Verstöße gegen die Ethik-Richtlinien können vom BVI in angemessener und gerechter Weise bis hin zur Aberkennung der Mitgliedschaft geahndet werden. Zuvor soll jedoch dem Mitglied die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Hält es der BVI für erforderlich, ist diese persönlich abzugeben.
Der BVI behält sich vor, diese Ethik-Richtlinien der Aktualität anzupassen. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung, die auf der Webseite des BVI veröffentlicht ist.
